Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
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Derzeit sind Sie schwanger, sodass eine Kündigung durch den AG nicht möglich ist.
Danach gehen Sie in Elternzeit, sodass eine Kündigung durch den AG auch weiterhin nicht möglich ist.
Denken Sie daran falls nicht schon geschehen, die Elternzeit zu beantragen.
Die Elternzeit kann ja auch bis zu 3 Jahren gehen. Sie können die Elternzeit auch verlängern, wenn Sie erstmal nur 1 Jahr machen wollen und sich die Situation dann ändert.
Ihr AG muss Sie nach der Elternzeit zurücknehmen.
Allerdings könnte er dann sofort die Kündigung aussprechen unter Wahrung der Frist und mit Angabe eines Grundes.
Anders wäre es allerdings, wenn Sie sofort nach der Elternzeit wieder schwanger würden.
Dann besteht natürlich erneut ein Kündigungsverbot.
Grundsätzlich ist Ihr Plan also auch umsetzbar - vorausgesetzt Sie bekommen das mit der 2. Schwangerschaft punktgenau hin.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
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