Sofern sich keine Einigung mit meinem Arbeitgeber erzielen lässt: Mein Arbeitsvertrag enthält bezüglich der vereinbarten Arbeitszeit folgenden Wortlaut: "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. ... Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auch Sonn- und Feiertags Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies erforderlich und gesetzlich zulässig ist. ... Wenn ja, der Arbeitsvertrag enthält unter "Sonstige Bestimmungen" noch folgende Klausel: "Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Parteien binnen einer Frist von 3 Monaten seit ihrer Fälligkeit in Textform geltend zu machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenpartei binnen einer Frist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der Ablehnung an einzuklagen."