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Kündigung meiner Arbeitsstelle

| 2. Juli 2012 17:49 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich bin seit 21/2 Jahren bei einem Unternehmen mit 20 Stunden/Woche angestellt.
Nun wurde mir gekündigt - heute 2.7 habe ich eine Zustellkarte (Einschreiben per Rückschein im Briefkasten) und hole sie morgen ab.
Im Kündigungschreiben wird als letzter Arbeitstag der 30. September stehen(Info vom Kollegen).
Ich habe 14 Tage Resturlaub bis Ende des Jahres.
Ich arbeite Montag 8-13, Mittwoch und Donnerstag 8-16.00 Uhr.

Laut Arbeitsvertrag steht zur Kündigung "12 Wochen zum 15.ten oder Monatsende".

Meine Fragen:
Wann ist die Kündigung wirksam - Ende September?
Wann ist mein letzer Arbeitstag, wenn ich den Resturlaub abziehe?
Wann bekomme ich meine letzte volle Vergütung?
Wie muss ich mich verhalten um Nachteile meinerseits zu vermeiden?

2. Juli 2012 | 19:02

Antwort

von


(140)
Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchende,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.


1.
Falls Ihnen heute die Kündigung zugestellt worden ist, ist sie mit Wirkung zum 30.09.2012 möglich. Die 12-Wochen-Frist ist dann eingehalten.

Letztlich kommt es auf den Wortlaut der Kündigung an. Dem Arbeitgeber steht es frei, Sie z.B. bereits auch jetzt schon zum 15.10. zu kündigen. Eine Kündigung zum 15.09.2012 wäre hingegen nicht möglich, weil dann die Kündigungsfrist nicht eingehalten wäre.


Die erste Frage ist, ob Sie die Kündigung akzeptieren oder hiergegen vorgehen wollen. Ein Vorgehen ist insbesondere dann aussichtsreich, wenn in Ihrem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden. Dann muss ihre Kündigung in Ihrer Person oder Ihrem Verhalten begründet sein oder betriebsbedingt erforlich sein. Bei der betriebsbedingten Kündigung muss zusätzlich eine Sozialauswahl stattfinden, §§ 1 , 23 KSchG .

Es kann die Weiterbeschäftigung erreicht werden oder aber eine Abfindung.


2.
Sollte die Kündigung zum 30.09. erfolgen (und Sie diese akzeptieren), ist grundsätzlich der 30.09.2012 Ihr letzter Arbeitstag.

Es kann natürlich auch sein, dass der Arbeitgeber Sie ab sofort oder ab einem bestimmten Zeitpunkt (unter Anrechnung Ihres Urlaubsanspruchs und evtl. Überstundenguthabens) freistellt.

Dann ergibt sich hieraus Ihr letzter Arbeitstag. Auch insoweit kommt es auf den Wortlaut des Kündigungsschreibens an.


Sollte keine Freistellung erfolgen, können Sie (ganz normal) einen Urlaubsantrag stellen, auch für die letzten zwei September-Wochen. Hierüber entscheidet dann Ihr Arbeitgeber.


3.
Sie werden bis einschließlich September voll bezahlt.

Falls Ihnen der Ihnen zustehende Urlaub nicht mehr gewährt wird, ist dieser zusätzlich abzugelten.


4.
Unabhängig von dem oben Gesagten und evtl. arbeitsrechtlichen Schritten sollten Sie unbedingt zwei Dinge tun:

a) sich beim Arbeitsamt melden, damit Ihnen später keine Sanktionen (Sperrfrist) drohen, und

b) den Arbeitgeber zur Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses auffordern.



Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient das vorliegende Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen. Für eine solche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie selbstverständlich gerne auch von der kostenfreien Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.


Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

Bewertung des Fragestellers 6. Juli 2012 | 09:50

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