. § 3 Vergütung, Urlaubsanspruch (1) Der Arbeitnehmer erhält für die Zeit der Entleihung und die in § 2 genannte Tätigkeit bei dem Entleiher eine Vergütung in Höhe von 9 € (brutto) je Arbeitsstunde ohne weitere Zuschläge, Zulagen, Prämien oder Fahrt-/Übernachtungskosten, da der Arbeitnehmer seinen Bruttolohn selbst festlegen und anfallende Kosten in die Vergütung einberechnen kann. ... In diesem Fall gelten die §§ 7, 8 dieses Vertrages. § 7 Unterrichtungspflicht des Arbeitnehmers bei Nichtantritt zu der Arbeitsleistung / Arbeitsverhinderung (1) Aufgrund des fixen Charakters der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitsleistung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Dienstverhinderung sowie ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich, spätestens jedoch bis spätestens 8 Uhr des betreffenden Arbeitstages anzuzeigen. ... Nimmt der Arbeitnehmer schuldhaft vertragswidrig die Arbeit nicht auf oder teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber weniger als 3 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn gem. § 1 Abs. 1 dieses Vertrages mit, dass er die Arbeitsleistung nicht antritt, ohne einen begründeten Anlass dafür zu haben, verwirkt der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der Mindestvergütung gem. § 3 Abs. 1 dieses Vertrages. b.