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Kurzfristige Arbeitsvertragskündigungsmöglichkeit seitens AN für Spezialfall gesucht

14. Juli 2011 18:49 |
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Arbeitsrecht


Moin,

ich bin seit ca. 2 Jahren in Warteposition für ein Studium an einer niederländischen Universität, arbeite aber währenddessen Vollzeit in einer mittleren Managementposition. Mein Arbeitgeber hat keine Kenntnis von meinen Studienplänen; diese haben ggf. für mich Vorrang.
Es sieht nun so aus, dass ich nach einem letzten Aufnahmetest Mitte August bereits ab September in NL immatrikuliert werden könnte. Da ich jedoch erst kurz vorher erfahre ob es tatsächlich klappt, werde ich kaum eine fristgerechte Kündigung an meinen AG richten können. Gemäß Arbeitsvertag haben beide Parteien Kündigungsrecht binnen 4 Wochen zum 15. Oder zum Monatsende, bzw. fristlos aus wichtigem Grund.

Zusätzlich ist noch anzumerken, dass mein AG nicht sehr an Personalien hängt, selbst wenn, wie in meinem Fall, wichtige und nicht schnell ersetzbare Funktionen an einem Kopf hängen. Der AG isr aber sehr auf eigene Vorteilsnutzung fixiert, ich halte daher einen Auflösungsvertrag für schwierig durchsetzbar. Weiterhin erschwerend kommt hinzu, dass ich, so es sich vermeiden lässt, meinen AG möglichst nicht über die Studienaufnahme und somit den Grund des Ausscheidens informieren möchte, da mir daraus wahrscheinlich real-negative Konsequenzen erwachsen würden.

Für den Worstcase kann ich jedoch mit ein paar Negativfolgen zu Gunsten einer schnellen Immatrikulation leben.

Mir fällt ehrlich gesagt keine Möglichkeit ein wie ich aus der Nummer glatt rauskomme. Vielleicht gibt es ja in der schieren Tatsache das ich dabei Auswandern müsste eine schlüssige, nicht allzu Negativ-Konsequenz-behaftete, Begründung für eine AN-seitige Fristlose? Oder kann ich mit irgendeiner Begründung einen wasserdichten Aufhebungsvertrag erwirken, mit dem ich ggf. schnell aus dem Arbeitsverhältnis rauskomme? Habe ich vielleicht die passende Option noch nicht erkannt?

Ich danke vorab für kompetente Hilfe.

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.

Die einzige Möglichkeit, wie Sie schnell und ohne Fristbindung aus dem Arbeitsverhältnis rauskommen können ist tatsächlich ein Aufhebungsvertrag.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB wird hier nach Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht möglich sein.

Zum einen muss der wichtige Grund in der Regel innerhalb des Arbeitsverhältnisses liegen, zum anderen muss die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.

Da Sie aber schon seit ca. 2 Jahren auf der Warteliste der Universität stehen, scheidet dies hier aus.

Wenn Sie bereit sind Nachteile in Kauf zu nehmen – z.B. nur eine geringe oder keine Abfindung, Verzicht auf Resturlaub, können Sie dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag durchaus schmackhaft machen.

Allerdings beruht ein solcher Aufhebungsvertrag immer auf dem guten Willen beider Parteien und Ihr Arbeitgeber wird wahrscheinlich nachfragen, warum Sie ihn verlassen wollen.

Sofern Ihnen noch genug Urlaub für diese Jahr zusteht (Sie haben grundsätzlich den vollen Urlaubsanspruch) wäre auch noch eine ordentliche Kündigung möglich wobei Sie dann für die Dauer der Kündigungsfrist Ihren Resturlaub nehmen und hier – sofern die Vorschriften der Universität dies zulassen – bereits mit dem Studium beginnen.

Theoretisch wäre es natürlich auch möglich, dass Sie eine fristlose Arbeitgeberseitige Kündigung „provozieren". Davon würde ich Ihnen allerdings abraten, da dies äußerst negative Folgen haben kann (Arbeitszeugnis, Sperre ALG I), insbesondere wenn irgendwie herauskommt, dass Sie die Kündigung provoziert haben.

Der sauberste Weg ist und bleibt also ein Aufhebungsvertrag, bei dem Sie Ihrem Arbeitgeber soweit wie möglich entgegenkommen.

Erzwingen können Sie einen solchen Vertrag allerdings nicht.

Ich bedauere, Ihnen keine für Sie positivere Antwort geben zu können, hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe

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