.: " Das Arbeitsverhältnis steht unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung der Mitarbeiterin für die vertraglich vorgesehene Arbeitsaufgabe.... Sollte eine bis zum Ablauf der Probezeit(=6 Monate) ...durchgeführte Untersuchung durch einen von...gGmbh benannten Betriebarzt die Nichteignung der Mitabeiterin ergeben, so endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Eingang dieser Feststellung bei der Mitarbeiterin, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Mitarbeiterin entbindet den Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht - allerdings nur, soweit es zur Beuurteilung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterin notwendig ist", und weiter: "Die Mitarbeiterin versichert, dass sie bei Abschluss an keiner ansteckenden Krankheit leidet und keine sonstigen Umstände vorliegen, die ihr die vertraglich zu leistende Arbeit jetzt oder in nahrer Zukunft wesentlich erschweren oder unmöglich machen...".