Arbeitsvertrag - Entgeltfortzahlung bei selbstverschuldetem Unfall
vom 14.11.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Darin ist aufgeführt: Wird der AN infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetz. ... Der AG bezeichnet des Passus als üblich und in allen Verträgen drin.