Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Frau hat nach Ende der Elternzeit einen Anspruch darauf gemäß Arbeitsvertrag beschäftigt zu werden. Es besteht nicht automatisch ein Anspruch auf die alte Stelle, sondern es kommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an. Wenn Ihre Frau laut Arbeitsvertrag als Krankenschwester beschäftigt ist und der Vertrag keine Konkretisierung auf eine bestimmte Station enthält, dann ist der Arbeitgeber berechtigt Ihre Frau auch auf anderen Stationen einzusetzen, auch verbunden mit einem Wechsel zwischen Stationen. Ihre Frau muss nur als Krankenschwester eingesetzt werden, ihr dürften keine anderen Tätigkeiten zugwiesen werden.
Arbeitsrechtlich kommt es gar nicht darauf an, ob und wie Ihre Frau bisher die Arbeit verrichtet hat, weil es wahrscheinlich, je nach Inhalt des Arbeitsvertrages, keinen Anspruch auf die Beschäftigung auf der alten Station gibt.
Die Frage des Übergewichtes würde nur eine Rolle spielen, wenn es um eine Kündigung des Arbeitgebers aus personenbedingten Gründe ginge.
Es macht natürlich Sinn das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen um eine Lösung zu finden, letztlich wird Ihre Frau den Einsatz auf einer bestimmten Station aber nicht verlangen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht