Freistellung während der Kündigung und Bundesanstalt für Arbeit
Am 27.02.09 erhielt ich eine „unwiderrufliche Freistellung“ von meinem Arbeitgeber. ... Mein Problem ist das weiter Vorgehen gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit: i) Ich vermute, dass ich mich mit der Freistellung bei der Bundesanstalt melden muss, um mich „arbeitslos“ melden muss. ... ii) Können mir durch die Freistellung Nachteile (Sperrzeiten, Sozialversicherung etc.) entstehen?