Ihr Fall Kundigung Meine Frau wurde gekundigt ,arbeitsvertrag ist dar,der lauft von 01.01.2011 bis 30.06.2012 ab 01.07.2012 wurde diese vertrag umgewandert in ein unbefristete arbeitsverhaltnis. Diese vertrag wurde zum 31.07.2013 gekundigt sie wurde auch von ihre arbeitsleitung frei gestellt Bei der arbeitgeber sind etwa 50-60 menschen angestellt sprich das kundigunggestez findet ihre anwendung . ihr anwalt klagt jetz mit diese begrundung ; es wird festgestellt das das arbeitsverhältniss der klägerein mit der kundigung von 18.03.2013 nicht zum 31.07.2013 endet sondern darüber hinaus fort besteht es kam ein schreiben am 18.03.2013 das das arbeitsverhältnis durch er firma wo sie arbeitet am 31.07.2013 gekundigt wird Die kundigung ist nicht gerechtfertigt es sind keine kundigungsgrunden vorhanden die klägerin möchte weiter bei der firma beschäftigt sein Meine frage ist ; wir wollten eigentlich nur eine abfindung bekommen ,jetz lauft die sache schon über das amtsgericht ,hat ihr anwalt richtig reagiert ,sie wil bei diese firma nicht mehr arbeiten sonder nur ein abfindung bekommen Ändern