Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage des Sachverhaltes und unter Berücksichtigung des Beitrages wie folgt:
Auch wenn die Vorgehensweise der Zeitarbeitsfirma zu beanstanden ist, kann bei eigenmächtiger Urlaubsnahme immer eine fristlose Kündigung erfolgen. Dies auch dann, wenn Sie, wie in Ihrem Fall den Urlaub bereits gebucht haben und die Zeitarbeitsfirma vormals in Aussicht gestellt hatte, daß nichts hiergegen spricht.
Ich empfehlen Ihnen bei dem Unternehmen bei dem Sie eingesetzt sind, nachzufragen, inwieweit der Urlaub aus deren Sicht möglich ist und soweit das Unternehmen seine Zustimmung erteilt, noch mal mit der Zeitarbeitsfirma in Kontakt zu treten.
Zudem riskieren Sie nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern möglicherweise eine Sperre des Arbeitslosengeldes für 12 Wochen.
Im Rahmen der Nachfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
RA Schröter