Arbeitsrecht: Fälligkeit der Gehaltszahlung
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Ich arbeite als angestellte Physiotherapeutin in einer Praxis. Lange Zeit wurde das Gehalt monatlich nachträglich bezahlt (wie im Arbeitsvertrag vermerkt).Das Gehalt war immer zw. dem 1. u. 5. d. Monats auf dem Konto (für mich ok).