Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie sind grundsätzlich verpflichtet, Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Wenn in Ihrem Arbeitsvertage eine 40 h – Stundenwoche bzw. 8 h/Tag vereinabrt sind, kann der Arbeitgeber die Erfüllung, sprich 8-Stunden- Tage verlangen.
‚Zwingen’ kann man Sie natürlich nicht, 8 Stunden zu arbeiten, aber wenn Sie sich - aus Arbeitgebersicht – grundlos weigern, Ihr Stundenpensum zu erfüllen, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen, sprich Abmahnung und nachfolgender Kündigung. Möglicherweise kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn dies öfter vorkommt. Eine Lohnkürzung bei einem festen Monatsgehalt ist für den Arbeitgeber nicht so einfach durchzuführen. Eine einseitige Vergütungskürzung durch den Arbeitgeber kommt nicht in Betracht. Auch hier gilt der Grundsatz: Verträge sind einzuhalten.
Es besteht aber die Möglichkeit, Teilzeitarbeit mit der von Ihnen gewünschren Stundenzahl bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen. Nach § 8 des TzBfG
besteht für Sie sogar ein Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen.
Aber Sie sind eben einen Vertrag eingegangen und sind nun – trotz Erwerbsminderung – zunächst daran gebunden, wie eben auch Ihr Arbeitgeber.
Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber zunächst keine Rücksicht auf den Rentenbescheid von 2003 nehmen. Es wurde wahrscheinlich festgestellt, dass Sie nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Möglicherweise kann Ihr Arbeitgeber, wenn er von der Erwerbsminderung nichts wusste, den Arbeitsvertrag sogar anfechten. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei der Einstellung zu machen. Verstößt er gegen diese Pflicht, können die Auswirkungen sehr massiv sein, da er dem Arbeitgeber die Möglichkeit einer Anfechtung des Arbeitsvertrages gegeben hat.
Ich würde Ihnen daher zu der Möglichkeit der Teilzeitarbeit raten, die aber aller Wahrscheinlichkeit nach Gehaltseinbußen mit sich bringt. Ihr Gehalt von €1.800,- ist ja auch eine 40-h Wochen ausgelegt.
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte