Für einen selbständigen Berater einer anderen Filiale des gleichen Versicherers (in Köln) würde ich gerne nebenberuflich (per Anmeldung Kleingewerbe) projektabhängig arbeiten: Einholung von Angeboten, Seminare vorbereiten und nachhalten, Einholung von Angeboten, Telefonvertretung, etc. ... Die Arbeit im Hauptberuf leidet nicht unter der Nebentätigkeit Habe mich vorab hier schlau gemacht: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html Problem: Mein Arbeitsvertrag habe ich nicht mit der Filiale bei der ich teilzeitbeschäftigt bin, sondern mit dem übergeordneten "Versicherungsunternehmen" geschlossen. In meinem Arbeitsvertrag findet sich aber folgende Formulierung: "Währende der Laufzeit des Vertragsverhältnisses darf der Arbeitnehmer auch keine Geschäfte auf eigene Rechnung oder für fremde Rechnung tätig werden." 2 Fragen: 1) Kann ich davon ausgehen, dass diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt und damit unwirksam ist?