Rückforderung Fortbildungskosten
vom 6.4.2021
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Die Fortbildungskosten setzen sich insbesondere wie folgt zusammen: A) Unterrichts Gebühren (Referentenhonorar, Material und Fachliteratur) in Höhe des Pausfhaltagessatzes je Seminarteilnehmer B) Übernachtungs-/Hotel-/Verpflegungskosten in Höhe der Seminarpauschale C) Prüfungskosten D) Die Fortzahlung der Vergütung während der jeweiligen Freistellung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen bzw. ... Maßgeblich ist die tatsächlich bezahlte Vergütung zum jeweiligen Zeitpunkt der Freistellung E) die im Zusammenhang mit der Fortbildung tatsächlich erstatteten Kosten gem. ... Der Rückzahlungsbetrag wird sofort mit Eintritt des Ereignisses gemäß Ziffer VII nr. 2 fällig. ____________________________ Nun stellt sich mir die Frage ob trotz der Aufzählung die Grundlage der Transparenz überhaupt gegeben ist, da ein Ausmaß der anfallenden Kosten nicht absehbar ist nach diesem Vertrag.