Mein Arbeitsplatz war mit einem anderen Mitarbeiter besetzt, und die Reparaturen von Geräten werden seit Mai 2011 von einem externen Verein wahrgenommen, mit dem mein Arbeitgeber einen entsprechen Vertrag geschlossen hatte.
Es gibt keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Sperrzeitregelung." ich habe doch durch meine nachverhandeln diesen zusatz im vertrag doch erst erricht - und das nch der kündigung - wie kann das jetzt zu einer sperre führen. wenn man der argumentation des arbeitsamtes folgt, dürfte niemand mehr seinen arbeitsplatz kündigen um sich bei einem anderen arbeitsgeber zu verbessern, weil nie ausgeschlossen werden kann, das das zukünftige arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, was dann mit einer sperre bestraft wird.
Der Passus im Vertrag ist folgender: „Der Mitarbeiter verpflichtet sich (…) – bei Krankheit oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine Ausübung der Arbeitsleistung verhindern, unverzüglich, spätestens bis zu einer Stunde nach Arbeitsbeginn seinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung hiervon sowie über die Gründe und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung Mitteilung zu machen. – Bei Krankheit hat der Mitarbeiter spätestens am dritten Kalendertag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ergeben muss."
Beginn am 13.12.2006 Text im Vertrag: "das arbeitsverhältnis beginnt am 13.12.06. es wird eine probezeit von 3 monaten vereinbart" Ich habe einen besseren Arbeitgeber gefunden und möchte daher zum 1.4.07 wechseln. ----------------------------------------- ----------------------------------------- Fragen: 1.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, in wenigen Tagen endet meine Elternzeit. Meine Tochter wird am 31.12.05, 3 Jahre alt. Mitte diesen Jahres habe ich mit meinem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen und ihm mitgeteilt das ich nach der Elternzeit meine Arbeit wieder aufnehmen möchte, allerdings mit verringerter Stundenzahl d.h. nur noch Teilzeit.Ich habe um einen Termin gebeten um die Situation in einem persönlichen Gespräch zu klären, woraufhin er ablehnte und meinte er würde sich nach einem Gespräch mit den übrigen Verantwortlichen bei mir melden.
Ich bin Jahrgang 1954 und mein Regelrentenalter wäre 65 Jahre und 8 Monate. Ich würde gerne mit 63 Jahren und 6 Monate - also Januar 2018 - in Rente gehen. Meine gesetzliche Kündigungsfrist ist 7 Monate (28 Jahre Betriebszugehörigkeit).
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit dem 17.06.1996 in einem Krankenhaus als Verwaltungsangestellte (BAT) tätig.(da 1977 geb. noch nicht unkündbar) Ich befinde mich seit 15.03.2010 in Elternzeit da unser zweites Kind in der Elternzeit unseres ersten Kindes zur Welt kam. Nun Endet die Elternzeit am 15.03.2016.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich derzeit in meiner 2-jährigen Elternzeit und möchte nun in Teilzeit zurückkehren. Ich habe sehr frühzeitig Elternzeit beantragt, mit dem Hinweis, dass ich plane in Teilzeit zum ersten Geburtstag zurück zu kehren und mich frühzeitig wieder melden werde, um Details zu besprechen. Zum genauen Stundenumfang habe ich mich noch nicht konkret geäußert.
Falls ich Verträge mit einer 38,5 Stunden Woche anbieten würde, und dann Mitarbeiter ab und an länger Arbeiten müssten, dann müsste ich für die Plusstunden frei anbieten oder diese eben auszahlen. ... Oder einen Vertrag mit 45 Stunden Woche, die Erzieher auch so bezahle, jedoch sie im normalen Fall wie bei einer 38,5 Stunden Woche arbeiten lasse und sie mehr arbeiten lasse bei Krankheit oder Urlaub?
Eine polnische Freundin von uns hat einen Vertrag unterschrieben, in der sie sich verpflichtet, eine ältere Dame (nicht bettlägrig) zu betreuen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte um rechtliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt bitten. Arbeitnehmer A ist seit dem 15.11. des Vorjahres bei Unternehmen U angestellt. Der Arbeitsvertrag ist unbefristet.
Guten Abend, Hier eine kurze Darstellung meiner Situation. Ich bin als Filialleiter im Einzelhandel mit Lebensmitteln beschäftigt. Nach einer aus gesundheitlichen , korrekt attestiertenPause,meldete ich mcih für den nächsten Montag zum Dienst zurück.
Guten Tag, ich bin seit 5 Jahren als Chefsekretärin Vollzeit beschäftigt. Am 13.09. beginnt dieses Jahr mein Mutterschutz da ich voraussichtlich am 25.10. entbinde. Bei einem Gespräch mit den beiden Chefs gab ich an 3 Jahre Elternzeit am Stück nehmen zu wollen und danach würde ich gerne Teilzeit wieder kommen.
Hier der Text aus dem Vertrag: "Es gelten beiderseitig die tarifvertraglich (Spedition) festgelegten Kündigungsfristen, mindestens jedoch die Frist von drei Monaten zum Monatsende. " "Ist eine fristlose Kündigung als solche aus irgendeinem Grund unwirksam, so gilt sie als fristgemäße Kündigung zum nächstzulässigem Termin."