vorübergehende Teilzeittätigkeit gemäß Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V §7)
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Demnach könnte ich bspw. zunächst 12 Monate Teilzeit beantragen und dann mindestens 6 Monate vor Ende der 12 Monate Teilzeit einen Verlängerungsantrag um weitere 12 Monate stellen. Sollte ich dann noch Teilzeit benötigen, würde ich das wiederholen usw. ... Der Hintergrund meiner Frage zielt darauf, dass ich gerne flexibel in der Rückkehrmöglichkeit zur Vollzeit sein möchte, in dem ich mich jeweils nur für 12 Monate festlegen möchte.