Kündigung durch Arbeitnehmer am Anfang der Elternzeit
vom 16.11.2017
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Könnte ich schon langfristig direkt nach der Geburt (im Mutterschutz) bzw. am Anfang der Elternzeit kündigen oder muss ich auf die 3 Monate vor Ende der Elternzeit warten (gem. Sonderkündigungsrecht), um zum Ende der Elternzeit zu kündigen? ... Ich habe gehört, dass man unbedingt erst zum Ende der Elternzeit kündigen muss und nicht z.B. zum Ende des 3. oder 5.