Scheinselbstständigkeit Handelsvertreter
vom 30.4.2019
90 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Ich hätte den Vertrag kündigen können - aber hätte laut dem Vertrag / dem "frommen Wunsch" der Firma ein ganzes Jahr lang noch für die Firma tätig sein müssen, im Gegenzug hätte die Firma mir innerhalb Monatsfrist kündigen können. Ich habe mittlerweile gekündigt und zwar in der zulässigen Monatsfrist (entgegen des Wortlautes des Vertrages da diese Klausel unzulässig ist). Ich habe nun die Auflage bekommen, weiter die Immobilien die aufgrund meiner bezahlten Werbung an das Unternehmen zum Verkauf herangetragen wurden, aufzunehmen, also diese Kunden zu besuchen, die Immobilie auf meine Kosten zu bewerten und dann darüber Verträge für die Firma abzuschliessen, die auch nach meinem Ausscheiden für die Firma bestehen bleiben.