Abwicklungsvereinbarung nach § 1 a KSchG
vom 24.3.2011
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Hallo, bei einer betriebsbedingten und fristgerechten Kündigung nach § 1 a GSchG soll ich eine Abfindung in Höhe 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr erhalten. ... Desweiteren in der Präambel wie folgt formuliert: "In Anbetracht der Tatsache, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer am 20.03.2011 eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erklärt hat (jedoch nur per Email mit einem Abwicklungsvertagentwurf!!)... Oder wäre der Abwicklungsvertrag trotzdem vorrangig und somit verbindlich und die Betriebsbdingte Kündigung somit ebenfalls rechtswirksam zustande gekommen und gültig?