Mündliche Vereinbarung zu Arbeitszeit bzw. Urlaubsvertretung gültig?
vom 18.3.2005
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Hierin wird die Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden festgelegt, die an 5 Arbeitstagen pro Woche zu erbringen. ... und es sei nicht klar festgelegt, wie die wöchentliche Arbeitszeit zu erbringen sei (außer an 5 Tagen pro Woche). ... Und nicht, wie im Vertrag auf die Stundenanzahl pro Woche.