Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Warum will der Arbeitgeber micht schriftlich runter stufen?"
Zu Beweiszwecken und zur Klarstellung
Frage 2:
"Wozu muss hier befristet werden?
Muss ja gar nicht. Der Arbeitgeber möchte dies scheinbar so.
Sie haben aber einen unbefristeten Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit gestellt. Diesen muss der Arbeitgeber mit Ihnen erörtern und die Entscheidung gemäß § 8 V 1 TzBfG
spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitteilen. Andernfalls gilt der Antrag als genehmigt.
Weisen Sie darauf hin, dass eine Befristung von Ihnen nicht gewünscht ist. Beachten sie dabei § 9 TzBfG
.
Frage 3:
"Was bedeutet hier der zweite Satz?"
"Am Anschluss hieran wird die Erhöhung der Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle vorgesehen" bedeutet, dass Sie nach der Befristung wieder Vollzeit arbeiten sollen.
Frage 4:
"Wozu hier die Änderung?"
Zu Beweiszwecken und Erleichterung der Lohnbuchhaltung.
Frage 5:
"Muss dieser Vertrag nach dem TzBfG überhaupt schriftlich so geändert werden?"
Schon allein zur Dokumentation und Beweisführung ist immer zu empfehlen, nur schriftliche Vereinbarungen über Vertragsänderungen abzuschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Antwort
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Besteht die Gefahr, das mein bisheriger unbefristerter Vertrag ausläuft wenn ich 01.01.15 nicht bereit bin auf Vollzeit zu gehen?
Nachfrage 1:
"Besteht die Gefahr, das mein bisheriger unbefristerter Vertrag ausläuft wenn ich 01.01.15 nicht bereit bin auf Vollzeit zu gehen?"
Wie schon unter Frage 2 beschrieben ist Ihr Teilzeitverlangen grundsätzlich unbefristet möglich.
Sofern der Arbeitgeber ausdrücklich auf einer Befristung besteht, ist dieses in den Vertrag mit aufzunehmen.
Für diesen Fall kann dann vertraglich geregelt werden, was in dem Fall geschehen soll, wenn Sie nach der Befristung nicht wieder Vollzeit arbeiten möchten. Hier sollte natürlich eine für Sie günstigere Regelung als das Vertragsende vereinbart werden.