Bekomme ich für den Monat August und September dann mein normales Gehalt 100% vom Arbeitgeber ausgezahlt, da es keinen Tarifvertrag, Betriebsrat und auch keinen Passus in der Vereinbarung zur Kurzarbeit gibt, das im Fall einer Kündigung nur in Höhe des KUG weitergezahlt wird? ... Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung o.Ä.) auf Zeiträume abgestellt wird, in denen Kurzarbeit geleistet wurde, werden diese Leistungen entsprechend der verkürzten Arbeitszeit ermittelt.>>>> 3) Ich habe gelesen, das der Urlaubsanspruch 2019 (4 Tage) im Normalfall verfällt, und ich wenn ich wie im Punkt 1 beschrieben zum 1.8 kündige dann Anspruch auf die 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub habe. Ich kann dann nach einem Monat KUG, 20 Tage Urlaub nehmen und anschließend müsste ich noch bis Ende September regulär arbeiten.