Reicht ein Verweis auf vorheriges Arbeitszeugnis aus, wenn keine eigene Erfahrung mit dem Arbeitnehm
vom 15.8.2007
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Sie verlangt jetzt ein Arbeitszeugnis. ... Der alte Vorstand hat am 5.3.2007 vor seinem Ausscheiden am 26.4.07 ein extrem gutes Zeugnis ohne großen Wahrheitsgehalt unterschrieben, das die Mitarbeiterin selbst erstellt hat. Der neue Vorstand kann die Forderung der Mitarbeiterin, das Zeugnis mit gleichem Inhalt zum Zeitpunkt der jetzt erfolgten Kündigung zu erstellen, aus Gewissens- und Haftungsgründen nicht erfüllen, weil die Mitarbeiterin sehr unzuverlässig, intigrant und unehrlich ist, sowie den Abläufen sehr geschadet hat.