Urheberrecht / Persönlichkeitsrechte
vom 4.3.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Folgender Sachverhalt A möchte eine gross angelegte spendenaktion im internet für eine dritte person ins leben rufen! steuerrechtlich ist die angelegenheit bereits geprüft.der dritten person ist die spendenaktion nicht bekannt,jedoch sollen alle spenden natürlich an sie gehen! Folgende Fragen zur HP - Persönlichkeitsrechte: diese dritte person ist seit 2 wochen in den medien sehr bekannt ...