Deutsche Verurteilung: Spent oder Unspent Conviction?
vom 29.10.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M. / Dresden
Sehr geehrte RAin, sehr geehrter RA, in England sind gelegentlich Angaben zu "Unspent" bzw. "Spent Convictions" zu machen. Leider konnte ich keine eindeutige Information darüber finden, wie dabei Verurteilungen in Deutschland auszulegen sind. Konkret: Ist eine Verurteilung mit einer Geldstrafe <90 Tagessätzen mit der man in Deutschland als nicht vorbestraft gilt in einem britischen Formul ...