Rom I Verordnung - Wie weit geht die freie Rechtswahl?
Guten Tag! Meine Ausgangssituation lautet: Wenn ich als Inhaber einer Firma mit Sitz in Österreich Milchpulver an einen Käseproduzenten in Frankreich verkaufe, besteht ja laut Rom I Verordnung die sogenannte freie Rechtswahl. Doch was genau bedeutet das? a.) Soweit ich das verstanden habe können wir uns auf österreichisches oder französisches Recht einigen. Könnte man, im Rahmen dieser frei ...