Prolongation erzwingbar?
vom 2.4.2025
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Die Zinsbindung läuft aus. Laut Niederlassungsleiter wird die Zentrale kein Folgeangebot unterbreiten. Er gibt "sein Bestes", könne aber "nicht zaubern". Es klang schon sehr pessimistisch und negativ. Meine Frage hierzu: - Ist eine Bausparkasse dazu verpflichtet, ein solches Angebot zu unterbreiten? (z.B. bei besonderer Härte) Oder st ...