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Gemeinsame Einfahrt blockiert

18. März 2025 07:38 |
Preis: 50,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Ich besitze eine Haushälfte wobei ich mir die Einfahrt mit der anderen Haushälfte zur Hälfte teile(andere Haushälfte gehört meinem Bruder, jedoch nichts eingetragen im Grundbuch, wie Wegerecht) Die Einfahrt ist bei der Teilung zu unseren Grundstücken gerade mal 4 Meter breit und wird zur Straße hin auf 3 Meter reduziert. Seit neustem parkt ständig sein Gärtner mit Auto+ Anhänger auf dem Teilstück, das ich mit meinem Auto nicht auf meinem Vorhof, wo sich mein Eingang zum Haus und die Garage befindet, kommen kann,

So oft hab ich dem Gärtner und meinem Bruder gesagt, das ich damit nicht einverstanden bin ,wenn er die Einfahrt blockiert und als Lösung sogar vorgeschlagen, das der Gärtner z.B. sein Material eben dort entladen kann und dann bitte die Ein-und Ausfahrt frei macht.

Was gelten den für Rechte/ Pflichten bei einer geteilten Einfahrt ? (andere Möglichkeit zum Haus zu gelangen gibt es nicht)

18. März 2025 | 08:18

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


da es offenbar eine gemeinsame Auffahrt ist, müssten Sie sich mit Ihrem Bruder einigen. Klappt das nicht, müsste die gerichtliche Klärung auch zum Nutzungsumfang herbeigeführt werden.


Unabhängig davon liegt hier aber nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung eine solche Störung Ihrer Rechte vor, dass Sie nach § 1004 BGB einen Unterlassungsanspruch sowohl gegen den Gärtner als auch Ihren Bruder haben.

Dieser Anspruch könnte auch gerichtlich durchgesetzt werden. Sofern eine Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht werden kann, könnte das auch im Wege der einstweiligen Verfügung als Eilverfahren durchgeführt werden.


Zudem können und sollten Sie es fotografieren und könnten es dann der Bußgeldstelle schicken, sodass der Gärtner dann wegen Blockieren der Einfahrt mit einer Geldbuße zu belegen sein wird.


Möglich wäre sogar, das Fahrzeug abschleppen zu lassen, wenn auf Ihre Bitte das Fahrzeug nicht weggefahren wird.

Da es aber auf Privatgrundstück steht, werden Sie zunächst das Abschleppunternehmen selbst zahlen müssen, müssten dann gegen den Gärtner Regress geltend machen - daher ist es wichtig, die vorherige Aufforderung zum Wegfahren mit Androhung der Abschleppung unbedingt zu dokumentieren.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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