Mein Bruder und ich haben letztes Jahr zusammen ein Grundstück gekauft. Nun überlegt mein Bruder aus der Sache wieder auszusteigen. Wenn ich ihm seinen Teil nun abkaufen würde, würde der Vorgang als Weiterverkauf gelten und daher unter die Spekulations-Steuer fallen (die ja 10 Jahre gilt, oder)? Oder ist das, da wir ja beide als Besitzer eingetragen sind und nur einen Namen wieder entfernen wollen, eine Art von Besitzveränderung die nicht als Weiterverkauf gilt?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Kauf des Grundstücksanteils Ihres Bruders wäre ein Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG und damit steuerbar, wenn die Spekulationsfrist nicht abgelaufen ist.
Auch wenn sich im Grundbuch wenig ändern würde, kann das steuerlich Folgen haben.