Erhöhung der Erbpacht um 21,66% zulässig?
vom 25.4.2012
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Guten Tag. Wir sind Eigentümer eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück (seit 2007). Der Grundstückseigentümer hat uns darüber informiert, dass der Erbpachtzins dem aktuellen Index angepasst wird. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2000, so ergibt sich eine Erhöhung von 21,66%. Ist diese Erhöhung so zulässig.? Ich habe von einer Sperrklausel von max 10% für eine Erhöhung gelesen. Trifft ...