meine frage: ich bin w, jahrgang 1969, und wurde im alter von 12-15jahren regelmäßig mehrfach wöchentlich von einem lehrer meiner schule sexuell missbraucht, mit gv und vergewaltigung. da es im umfeld keine unterstützung gab, im gegenteil meine mutter schwer alkoholkrank war und ist, habe ich es niemandem erzählt. meine mutter hat es allerdings ansatzweise gewusst, weil sie mal einen brief gefunden hatte, sowieso fand alles meist im haus meiner eltern statt. beweise und zurechnungsfähige zeugen gibt es leider meines wissens nicht mehr bzw. gab es auch kaum/nicht, weshalb ich auch später keine anzeige versucht habe. wann immer ich später jemandem von den vorfällen im vertrauen erzählt habe, habe ich den namen des lehrers nicht erwähnt. nach meinem wissen ist inzwischen die tat längst verjährt, um eine anzeige geht es mir auch nicht (mehr). soweit die vorgeschichte, nun meine frage: da mich trotz therapien die taten und ihre konsequenzen, besonders das offizielle schweigen, sehr belasten, überlege ich, z.b. in teilen meiner familie oder auch ehemaligen mitschülern gegenüber das schweigen zu brechen. mir selbst und der gerechtigkeit zuliebe würde ich dabei gerne den namen des lehrers erwähnen (er hatte immerhin seinen spass und ich jede menge leid, er gilt als normal, ich als krank oder was auch immer...). können mir aus dem erwähnen seines namens im zusammenhang mit dem missbrauch, mündlich oder schriftlich, rechtliche konsequenzen/nachteile erwachsen und wenn ja in welcher form und welchem ausmaß? ... wenn er mich persönlich bedrohen sollte, ist mir das inzwischen egal, ich will nur nicht auch noch rechtliche probleme und kosten wegen einer angelegenheit, in der ich als opfer genug gelitten habe. sollte ich, um mich selbst zu schützen, den namen weiterhin nicht nennen?