Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage: "Bin ich meinen Führerschein mit diesem nicht unerheblichen Delikt los?"
Da es sich bei Ecstasy um eine sogenannte "harte Droge" handelt, droht Ihnen damit automatisch der Entzug der Fahrerlaubnis. Lediglich bei Cannabis kann hiervon abgesehen werden. Bei allen anderen Drogen ist der Entzug der Fahrerlaubnis bereits bei einmaligem Verstoß die Regel.
Frage: "Wird eine MPU damit unausweichlich?"
Ja, Sie haben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit der Anordnung einer MPU zu rechnen. Zudem wird eine Sperrfrist festgesetzt, während der Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Frage: "Kann ich mit einem Eintrag ins Führungszeugnis rechnen?"
Das hängt davon ab, wie hoch die Strafe ausfällt. Bei einer erstmaligen Verurteilung erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis, wenn keine höhere Strafe als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe verhängt wird. Da Sie 18 Jahre alt und damit Heranwachsender sind, kommt hier ggf. das (deutlich mildere) Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Frage: "Was kostet mich der ganze Prozess?"
Die Gerichtskosten sind in der Regel überschaubar, wenn nicht gerade teure Gutachten eingeholt werden müssen. Bei Heranwachsenden ohne festes eigenes Einkommen wird zudem oftmals davon abgesehen, die Kosten aufzuerlegen. Für eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt - zu der ich Ihnen nur dringend raten kann - sollten Sie ca. 1.000 bis 1.500 Euro einkalkulieren.
Teuer wird es dann bei der Fahrerlaubnis. Der Entzug, die spätere Neuerteilung, die MPU, ... Das alles kostet Sie Geld. in der Summe wohl ca. 1.000 bis 2.000 Euro.
Frage: "Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die Anzeige fallen gelassen wird?"
Gegebenenfalls kommt bei Ihnen eine Einstellung oder eine Arbeitsweisung (Sozialstunden) in Betracht. Ein Ergebnis lässt sich aber ohne Kenntnis der Ermittlungsakten nicht vorhersagen. Dies hängt von zu vielen Faktoren ab (Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht, persönliche Situation, etc.). Schlimmstenfalls haben Sie mit einer Geldstrafe zu rechnen. eine Freiheitsstrafe - selbstverständlich mit Bewährung - halte ich für äußerst unwahrscheinlich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne stehe ich Ihnen in dieser Angelegenheit auch als Strafverteidiger zur Verfügung. Bei Bedarf finden Sie meine Kontaktdaten in meinem Profil.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Grasel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Grasel
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Rechtsanwalt Mathias Grasel
Fachanwalt für Strafrecht
Hallo zusammen,
Zunächst danke ich für die äußerst hilfreiche und schnelle Antwort, auch wenn sie mir nicht gefällt. Ich würde nun gerne wissen, in wie Fern Sie als Anwalt Einfluss auf die Führerscheinstelle nehmen können? Fals dies möglich ist, würde ich Sie gerne beauftragen dies zu tun. Da dies im Prinzip eine neue Frage ist fühle ich mich etwas schuldig es als Nachfrage zu stellen. Trotzdem würde ich mich über jede Antwort freuen!
Einen schönen Abend zusammen!
Zum einen sollte versucht werden, bereits im Rahmen des Straverfahrens die Weichen richtig zu stellen. denn wenn hier ggf. eine Einstellung erreicht werden kann, lassen sich fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ggf. vermeiden.
Ansonsten kann versucht werden durch ein fachärztliches Gutachten nachzuweisen, dass kein BtM-Konsum stattfindet und daher keine Beeinträchtigung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht.
Hierzu sollte sowohl mit der Staatsanwaltschaft als dann auch ggf. mit der Fahrerleubnisbehörde aktiv das Gespräch gesucht werden, um hier ein möglichst gutes Ergebnis zu erreichen.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an, am besten Montag oder Dienstag Nachmittag. Gerne rufe ich Sie auch zurück.