Die Verfahrenspflegerin trat als rechtliche Vertretung der Betreuerin auf, die Vorwürfe wären allesamt haltlos, und es gäbe ja auch kein Eigentumsvorbehalt. ( Bezogen darauf das nach wie vor Dritte Zugang zum Haus des Vaters haben und sich da frei Schnauze bedienen) Die Betreuerin hätte alles richtiggemacht, und auch ein Vermögensverzeichnis angelegt, komischerweise hatte sie bis vor wenigen Wochen überhaupt noch keine Begehung des Hauses gemacht, und überhaupt Zugang z.B. zur Garage etc. hat aber brav eine Aufstellung erstellt.........!!!!???!! ... Tag geht es um den Verkauf des Hauses und nichts Anderes. ... Grundsätzlich wäre die Betreuerin bereit abzugeben, aber erst nach dem Verkauf des Hauses, die wäre dem Heim, welches in Vorleistung getreten wäre verpflichtet und jetzt muss endlich "die Hütte weg!!"