SSehr geehrter Fragesteller, ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Gegenüber der Gemeinde können Und brauchen Sie hier keine vertragliche Regelung treffen, denn die Gemeinde wendet sich immer an den Eigentümer.
Üblich und ausreichend ist es, wenn sie im notariellen Kaufvertrag eine Regelung zwischen sich und dem Verkäufer treffen, wer bis zu welchem Zeitpunkt die Beiträge zu zahlen hat. Damit können Sie dann im Innenverhältnis etwaige Fehl- Zahlungen bzw. Anforderungen der Gemeinde ausgleichen.
Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
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