Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie sollten so bald wie möglich einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen, der ein selbständiges Beweisverfahren vor dem örtlich zuständigen Landgericht beantragt. In diesem Verfahren wird vom Gericht ein Sachverständiger bestellt, der die Feuchtigkeit und Schimmelbildung begutachtet und auch eine Aussage dazu treffen kann, ob dieser Mangel den Vorbesitzern bekannt gewesen sein mußte. Das Gutachten kann dann – anders als ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten - in einem Zivilprozeß gegen die Verkäufer als Beweismittel verwendet werden.
Wenn Sie den Mangel und das arglistige Verschweigen des Mangels bewiesen haben, stehen Ihnen die Gewährleistungsrechte zu (unabhängig davon, ob diese im Kaufvertrag – wie üblich – ausgeschlossen wurden). Sie haben also das Recht, Beseitigung des Mangels zu verlangen. Sie können auch vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Zunächst muß aber die Beweissicherung durch das selbständige Beweisverfahren erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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