Daraufhin stellte ich einen Antrag nach §42 BZRG und konnte bei Gericht die Daten einsehen und mir dazu handschriftliche Notizen anfertigen. ... Meine drei Fragen zu dem geschilderten Sachverhalt: - Werden diese Einträge im Bundeszentralregister irgendwann einmal gelöscht - und wenn ja wann genau bzw. wann spätestens? - Werden diese Einträge auch im erweiterten Führungszeugnis, welches ich mit der "Notwendigkeitsbescheinigung, erweitertes Führungszeugnis", (ausgestellt vom Bildungsträger) beantragen soll, noch an den Bildungsträger beauskunftet oder ist dieses abhängig von der gewählten beruflichen Richtung (in diesem Fall Berufsförderung / Bildungsträger, keine Behörde / Amt). - Wenn sich herausstellt, dass diese Einträge zu Unrecht solange gespeichert werden und anscheinend nicht automatisch gelöscht werden, kann ich evtl. einen Antrag auf Löschung dieser Einträge beim BZRG stellen?