Hallo, ich hatte letztes Jahr ein Verfahren wegen Diebstahls zuerst wurde ich beim AG zu 10 Monaten mit Bewährung verurteilt worden, beim LG ist dies abgeändert worden zu 10 Monaten aber jetzt ohne Bewährung, ich habe dann meinen Verteidiger beauftragt in Revision zu gehen, dieses wurde letzte Woche dann als Beschluss ohne Änderungen ( also es bleibt wie das LG geurteilt hatte, 10 Monate ohne Bewährung )!!! Da ich nun leider keine weiteren Weg mehr gehen kann um dies zu ändern habe ich mich bei einem renomierteren Anwalt informiert und wollte Wissen welche Möglichkeiten es noch gäbe um dieser Strafe zu entgehen, das beste wäre wenn noch ein Verfahren käme dann könnte man eine Gesamtstrafe bilden und es somit Nichtig machen, ( Voraussetzung alles würde dann auch so laufen in der Verhandlung ) es kamen 3 weitere Anklagen aber die wurden alle nach ich glaube es war §54 eingestellt, so als versuchte die Staatsanwaltschaft mir keine Chance auf einen möglichen Strafzusammenzug zu geben, lieber stellen wir diese Sachen ein bevor er durch eine neue Verhandlung die Chance bekäme, sagte der Anwalt damals. Heute hatte ich eine Verhandlung und dort wurde mir vom Vorsitzenden Richter gesagt das es in diesem Fall keinen Strafzusammenzug gäbe, da das erste ja nun schon durhc das Revisionsverfahren rechtskräftig ist. die heutige Verhandlung war wegen Betrug im Wert von ca. 180€.