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strafrecht

29. November 2010 12:25 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kohberger

mein verlobter wurde am 21,11 verhaftet wegen einer alten restlichen geldstrafe die gesamtsumme beträgt 2450 euro er hat nen tagessatz von 50 euro das heißt er würde am 8,1 wieder raus kommen nun geht es uns aber darum damit er weihnachten zuahuse ist bei seiner familie nun war er da schon beim sozialarbeite rgewesen und hat gefragt was er jetzt machen kann damit er weihnachten wieder zuhause ist nun meinte die sozialarbeiterin das wir 300 euro einzahlen sollen so das die strafe dann nur noch bis zum 2,1 gehen würde und wenn wir das machen dann würde er am 21,12 raus kommen weil er dann wohl in der weihnachtsamnestsie fällt nun is meine frag eob das wirklich stimmt ob man sich auf die sozialarbeiter verlassen kann weil das würde doch wenn denn überhaupt nen richter bestimmen ode rnicht mein verlobter sitzt in der jva plötzensee berlin und is im offnen vollzug

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für die Anfrage, die ich wie folgt beantworte:


1. In Deutschland wird es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt, ob und wie sie den von Ihnen untergebrachten Strafgefangenen einer Weihnachtsamnestie zubilligen. Die meisten Bundesländer gewähren sie regelmäßig, so auch Berlin.

a) So wurden in Berlin dieses Jahr bereits 345 Gefangene etliche Wochen vor Weihnachten vorzeitig entlassen, teilte die Justizverwaltung auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Die Amnestierten müssen regelmäßig über eine Wohnung verfügen und in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

b) Das Gnadenverfahren ist gebührenfrei.

c) Gnadengesuche sind schriftlich bei der Vollstreckungsbehörde oder der Senatsverwaltung für Justiz einzureichen.

Die Vollstreckungsbehörde hat dann nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob zur Vorbereitung der Gnadenentschließung die Anhörung weiterer Stellen zweckmäßig ist.


2. Da dieses Jahr in Berlin bereits über 300 Gefangenen Weihnachtsamnestie gewährt wurde ist nicht damit zu rechnen, dass das Gesuch Ihres Verlobten abgelehnt wird, wenn Sie so wie von der Sozialarbeiterin angeraten vorgehen. Insbesondere ist nicht das Gericht sondern die Vollstreckungsbehörde / Staatsanwaltschaft zuständig.


Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion, um an mich eine kostenfreie Nachfrage zu richten. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche, dass Sie bald das Weihnachtsfest mit Ihrem Verlobten zusammen feiern können.

Mit freundlichen Grüßen

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