Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe über meinen Anwalt das alleinige Sorgerecht für meine Tochter beantragt und dies auch relativ schnell erhalten, nachdem der Vater meiner Tochter dem zugestimmt hat. ... In diesem Zusammenhang wurde natürlich auch der vom Vater zu zahlende Unterhalt eingefordert (nicht festgestellt, da dessen Einkünfte aus früheren Auseinandersetzungen bereits bekannt waren). ... Die Rechnung war aufgeteilt wie folgt: 1. wegen Kindesunterhalt: Geschäftsgebühr aus 7.098€ 12 x Unterhalt à € 507,-- + Rückstand € 1.014) = € 535,60 Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren aus € 7.098 = € 618,-- Pauschalen für Post und Kopien = € 23,-- 2. wegen elterlicher Sorge (außergerichtliche Sorge) Geschäftsgebühr aus € 3.000,-- = € 122,85 Pauschalen für Post und Kopien = € 24,-- Zzgl. 19% MwSt = gesamt = € 1.574,91 Nachdem ich meinen Anwalt wirklich mehrmals(!)