Meine Tochter, die bei der Kindsmutter lebt, ist gerade 18 geworden, geht noch zur Schule und hat kein eigenes Einkommen. ... Die Höhe des Unterhaltes berechnet sich nach wie vor nach der Düsseldorfer Tabelle mit dem Unterschied, dass nun die Einkommen beider Parteien zusammengerechnet werden und die Unterhaltspflicht nachher auch im Verhältnis des Anteils an dem so berechneten Gesamteinkommen besteht. ... : - Meine Tochter lebt nach wie vor im Haushalt der Kindsmutter - Im Haushalt der Kindsmutter lebt noch 1 Kind, in meinem Haushalt 3 Kinder - alle minderjährig Ich selbst bin seit April 2009 freiberuflich tätig und kann über die Höhe meines Einkommens in 2010 derzeit keinerlei PRognosen treffen.