Eckdaten: Er JG 65 , Sie JG 72, 2 Kinder 10 + 13, verheiratet seit 93, getrennt lebend seit 02/07 Jahreseinkommen 65.000 Euro, Sie nicht berufstätig, hat Berufsausbildung möchte aber nicht wieder arbeiten, Mietwohnung Ich beabsichtige eine einvernehmliche Scheidung und bekam von Ihrer Anwältin einen Brief mit folgenden Punkten (beim Umgangsrecht dürfte es keine Probleme geben) Den Unterhalt bezahle ich regelmäßig in der geforderten Höhe und möchte dies auch so beibehalten. 1. ... Wie lange gilt die Höhe der Titel - nur während der Trennung oder auch nach der Scheidung da sich die Steuerklasse ändert bzw. ich etwas weniger Arbeite, damit für die kids mehr Zeit bleibt? ... Prinzipiell: was spricht gegen Scheidung erst in 3 Jahren?