Freistellung vom Kindesunterhalt Rückforderung möglich?
vom 3.1.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Zur Trennung 07/2020 wurde eine Freistellungserklärung zwischen der KM und mir mit folgendem Wortlaut erstellt: Freistellungsvereinbarung KIndesunterhalt. ... Bis 04/2021 funktionierte das auch so, bis es zu einem Streit kam, und die KM eine Beistandschaft über das JA gemacht hat. ... Nun aber sagte ein anderer Kindesvater, das diese unter Umständen doch rechtlich bindend wäre, und ich sogar ab 04/2021 die Beträge über 250 von der KM zurückfordern könnte.