Zustimmungspflicht bei Wohnungskauf, Haftung gemeinsame Immobilie, Zugewinnanspruch
vom 12.12.2023
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Meine Ehefrau und ich haben bisher keine Gütertrennung vereinbart. Sie erzielt ein sehr hohes Einkommen durch u.a. eine Tätigkeit als Geschäftsführerin in ihrem eigenen Unternehmen, ich liege mit meinem Einkommen deutlich darunter. Sie möchte nur mit ihrem Einkommen den Kauf weiterer Wohnungen finanzieren und diese nur auf sich im Grundbuch eintragen lassen.