10.11.2014
von Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
guten tag den folgenden fall schildere ich mit falschem domainnamen, dies sollte zur groben information aber ausreichen. es gibt die firma xyz gmbh mit wortmarke xyz (bestehend seit ca 10 jahren). ich bin inhaber und nutzer (nur werbebanner) der domain xyz.de (seit ca 5 jahren). die firma xyz fragte vor 3 jahren hoeflich an ob die domain von mir gekauft werden kann, wir wurden uns nicht einig, firma xyz brach die verhandlung ab. nun gibts einen neuen geschaeftsfuehrer bei xyz gmbh dieser mahnt mich nun kostenpflcihtig ab inkl unterlassung usw bietet aber gleichzeitig an die abmahnung zurueckzunehmen wenn ich die domain an xyz abgebe. meiner meinung nach hat xyz keinen anspruch da die nutzung/besitz der domain durch mich von xyz geduldet wurde bzw bekannt ist/war. liege ich komplett falsch und sollte die domain lieber herausgeben oder wie sehen sie meine chancen?