Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Mit dem Domainnamen bewegt sich Max keineswegs auf der rechtlich sicheren Seite, sondern riskiert vielmehr, eine Abmahnung wegen Markenverletzung zu erhalten. Denn der Name der Serie ist nicht nur als Marke eingetragen, sondern genießt darüber hinaus nach § 5 MarkenG
auch Titelschutz. Das Ersetzen des englischen Wortes "and" durch das deutsche Wort "und" ändert nichts daran, dass eine hochgradige Zeichenähnlichkeit und somit Verwechslungsgefahr besteht. Weil Max auf seinem Blog zudem Werbung schaltet und damit im geschäftlichen Verkehr handelt, sind Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu befürchten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Henning Twelmeier
Westliche Karl-Friedrich-Str. 56
75172 Pforzheim
Tel: 07231 58936-0
Web: http://www.tm-patent.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Henning Twelmeier
Sehr geehrter Herr Henning Twelmeier,
vielen Dank fuer die schnelle und klare Antwort. Wie sieht es mit Begriffen aus der Serie als Domainname aus?
Nehmen wir an, die Serie spielt in einer fiktiven Welt, namens "Fictionworld", diese Welt wird von diversen fiktiven Charakteren bewohnt, die natuerlich einen individuellen Namen haben, sowie sich sprachlichen Begriffen bedienen, die nur fuer diese Serie typisch sind. Nehmen wir als Beispiel den Charakter "Corey", welcher als Eigenheit/Wiedererkennungsmerkmal oft das Wort "Coore" benutzt. Zudem gibt es eine Episode der Serie mit dem Titel "Coreylation".
Weder der Namen "Fictionworld", besagtes Wort "Coore", noch der Titel "Coreylation" sind im DPMA eingetragen.
Waere es denkbar, dass Max eine Domain wie bspw. fictionworld.de, coore.de oder coreylation.de betreiben kann und sich damit auf der rechtlich sicheren Seite befindet?
Ich hoffe, dieser Post ueberschreitet nicht den Rahmen einer Nachfrage. Falls doch, geben Sie mir dahingehend eine kurze Rueckmeldung und dieses Thema kann als erledigt betrachtet werden.
Vielen Dank vorab.
Sehr geehrter Fragesteller,
in dieser Allgemeinheit lässt sich Ihre Nachfrage leider nicht abschließend beantworten, da Verwechslungsgefahr mit ähnlichen als Marke eingetragenen Zeichen bestehen kann. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass der Titel einer Episode auch ohne Eintragung nach § 5 MarkenG
geschützt ist. Gleiches gilt für die Namen von fiktiven Orten oder einzelnen fiktiven Charakteren, die ebenfalls Werktitelschutz genießen können. Für die von den Charakteren benutzten Worte trifft dies jedoch in aller Regel nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Twelmeier