Verwertung meiner Bilder durch Internetplattform 'Picclick'
| 11.11.2016 12:36
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Zusammenfassung: Abmahnfähigkeit eines Link-Aggregators - Wenn nur embedded links, dann nein, bei Bereitstellung vom eigenen Serverwohl nein. Ein komplexes Thema sehr kurz gefasst.
Die Seite Picclip kopiert Fotos und Bilder aus dem Internet und speichert diese auf eigenen Servern.
So auch sehr viele Bilder aus Ebay-Auktionen von mir (bin privater Verkäufer).
Die Seite ist (auch) unter der Domain picclip.de erreichbar.
Das vorgeschriebene Impressum ist nicht zu finden, und meine Urheberrechte sehe ich als verletzt an.
Eine Anfrage bei der Denic ergibt ein amerikanisches Unternehmen als Domaininhaber, einzig der Admin-C ist eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei.
Aufgrund des niedrigen Einsatzes bitte ich um kompakte Beantwortung, die Grundlagen sind mir bekannt.
Fragen:
1) Vorausgesetzt, meine Bilder haben entsprechenden Schöpfungswert: Liegt überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vor oder "dürfen die das"? Wenn ja, warum (kurz und knapp)?
2) Kann ich den Admin-C (Rechtsanwaltskanzlei in HH) auf Unterlassung in Anspruch nehmen und ist das empfehlenswert bzw. was wäre die bessere Alternative?
3) Wie kann ich am schnellsten erreichen, dass dieser Bilderklau aufhört und wieviel würde mich das kosten?
4) Wie soll ich (ggf. Schritt für Schritt) weiter vorgehen?
Ich bitte darum, nur zu antworten, wenn Sie auch bereit wären, mich anwaltlich zu vertreten und wenn es sich bei Urheberrecht um Ihr Fachgebiet handelt.
Vielen Dank.
Eingrenzung vom Fragesteller
15.11.2016 | 09:36
Da mehrfach eine Erhöhung des Einsatzes gefordert wurde: Ich muss für die eingesetzten 30 Euro mehrere Stunden arbeiten.
Die Beantwortung meiner Fragen im vorgestellten Umfang sollte einem Kundigen in wenigen Minuten möglich sein.
Der einzige Zeitaufwand besteht im Ansehen der Seite, die ich versehentlich mehrfach falsch ausgewiesen habe, richtig heisst sie "picclick.de", der Rest sollte aus dem Kopf kommen.
z.B.:
zu 1) Ja oder Nein, weil (und ein kurzer Satz)
zu 2) Ja oder Nein, ggf. die bessere Alternative wäre ... (und ein kurzer Satz)
zu 3) (auch hier ein kurzer Satz)
zu 4) Ist vielleicht ein wenig ausführlicher, aber auch hier bin ich nicht an Einzelheiten, sondern nur an der Nennung der Vorgänge interessiert (z.B. Fristsetzung ohne weitere Erläuterungen)
Die Fragen 1-3 würde jeder seriöse Anwalt bereits im Vorfeld am Telefon ohne Geldforderungen beantworten.
Ich erweitere hiermit den Kreis auch auf Anwälte, die nicht an einer Übernahme des Mandats interessiert sind. Möglicherweise ist Picclick ja eine Nummer zu gross, was ich fast befürchte.