Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es sich um individuell gestaltete Texte und Bilder handelt und Sie diese erstellt haben bzw. Ihnen vom Urheber die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt wurden, können Sie Unterlassung der Nutzung ohne Ihre Einwilligung verlangen. Dieser Anspruch umfasst die Löschung der Dateien sowie die Unterlassung zukünftiger Nutzung. Der Unterlassungsanspruch umfasst auch die Nutzung Ihres Firmennamens.
Darüber hinaus kann für die bisherige ungenehmigte Nutzung Schadensersatz verlangt werden. Die Berechnung des Schadensersatzes kann dabei auch in Form der Gewinnabschöpfung erfolgen, Sie können also das mit Ihren Werken verdiente Geld herausverlangen. Alternativ käme eine Berechnung in Form der Lizenzanalogie in Betracht, also das Einfordern einer angemessenen Nutzungsgebühr für die bisherige Nutzung.
Die Nutzung der Dateien, an denen Dritte die Rechte haben (z.B. Originaldateien der Hersteller) können Sie dagegen nicht verhindern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen