Falsch interpretierter Antrag von Voll- auf Teilrente, Betriebsrente, Rentenpunkte
vom 20.9.2025
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ein Anspruch auf meine KVZK-Betriebsrente wiederum entsteht erst dann, wenn ich eine Altersrente als Vollrente beziehe/bezogen habe. Wenn ich allerdings eine Vollrente in eine Teilrente umwandle, stellt dies sicher, dass der Anspruch auf die Betriebsrente besteht, und sie dann ebenfalls als Teilrente weitergezahlt wird.