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GKV Vorversicherungszeit

7. September 2015 15:01 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Ich bin US Staatsbürger und werde in Deutschland eine Altersrente erhalten. In Deutschland war ich immer nur gesetzlich versichert.

Die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner wurde jedoch abgelehnt, da die Vorversicherungszeit gemäß der 9/10tel Regelung nicht erfüllt ist.
Die fehlende Zeit für die Anwartschaft beträgt ca. 10 Monate und kam zustande als ich für einige Zeit zurück in die USA ging.

Da es in den USA keine Versicherungspflicht gibt und selbst bei freiwilliger Weiterversicherung in der GKV keine Leistungen im Ausland übernommen worden wären frage ich, ob diese Zeit bei der 9/10tel Regelung mit einberechnet werden darf.

Ich bitte um Empfehlung, ob ich diesen Fall weiterverfolgen soll oder nicht.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Lösung ergibt sich aus dem Gesetz und zwar § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V.

Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren,

Offensichtlich erfüllen Sie die gesetzliche Vorgabe nicht, so dass Sie diesen Fall nicht weiter verfolgen sollen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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